Steuervertretung / Fiskalvertretung Schweiz

Mit der MWST-Gesetzesrevision per 1. Januar 2018 tritt eine Verschärfung bezüglich der Steuerplicht ein. Ab dem 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmer bereits ab dem ersten Franken steuerbaren Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig, sowiet sie mehr als CHF 100'000 steuerbaren Umsatz pro Kalenderjahr weltweit erzielen.

 

Unsere Dienstleistungen

  • Abklärung der Steuerpflicht
  • Abwicklung der Registrierung
  • Beratung bezüglich Wahl der Abrechnungsart bzw - methode
  • Erstellung der quartalsweisen oder semesterweisen MWST-Abrechnungen
  • Erstellung der jährlichen Umsatz- und Vorsteuerabstimmung
  • Sicherstellung der formell und materiell korrekten Anwendung der MWST
  • Sicherstellugn und Einhaltung der Aufzeichnungs-/Aufbewahrungspflicht
  • Ansprechsperson bei Anfragen der Eidg. Steuerverwaltung
  • Unterstützung bei MWST-Kontrollen durch die Eidg. Steuerverwaltung

 

Kundennutzen

Durch unserer kompetenten Miterbeitenden werden sie effizient und qualitativ hochstehend in allen Bereichen der mit der MWST anfallenden Arbeiten unterstüzt und die korrekte Handhahabung der MWST ist sichergestellt und optimiert. Weiter können wir Ihre Firma ebenfalls in weiteren Geschäftsbereichen (Steuer- und Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung) unterstützen.