MWST-Sätze ab 1. Januar 2018
Das Schweizer Stimmvolk hat am letzten Abstimmungswochenende die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt, womit die Mwst-Sätze aufgrund des Wegfalls der Zusatzfinanzierung für die Sanierung der Invalidenversicherung per Ende 2017 sinken. Gleichzeitig tritt die Erhöhung zu Gunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2018 gelten somit neu die folgende Mehrwertsteuersätze:
Normalsatz | Sondersatz Beherbergungs- leistungen |
Reduzierter Satz |
|
Aktuelle Steuersätze |
8.0% | 3.8% | 2.5% |
Auslaufende IV- Zusatzfinanzierung |
-0.4% | -0.2% | -0.1% |
Steuersatzerhöhung FABI (1.1.2018-31.12.2030) |
0.1% | 0.1% | 0.1% |
Gültige Steuersätze ab 1.1.2018 |
7.7% | 3.7% | 2.5% |
Weitere Details zu den Auswirkungen der Änderungen entnehmen Sie bitte der Mitteilung der Eidg. Steuerverwaltung.
Die Reduktion der MWST-Sätze bewirkt ebenfalls eine entsprechende Anpassung der Saldosteuersätze. Diese sind in der Mwst-Info 19 Steuersatzänderung per 1. Januar 2018 aufgeschaltet.
Praktisch jedes steuerpflichtige Unternehmen ist von der Anpassung der Mwst-Sätze betroffen. Die daraus resultierenden Änderungen an Rechnungsvorlagen, IT-Systemen und weiteren Geschäftsunterlagen sind umgehend an die Hand zu nehmen. Die verbleibende Zeit ist knapp. Für die Umsetzung und/oder Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.